Zuchtmittel

Zuchtmittel sollen die Tat sanktionieren. Allerdings sollen sie im Gegensatz zur Jugendstrafe nicht stigmatisieren. Praktisch ist der übergang zwischen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel allerdings fließend. Gemäß § 8 JGG sind außerdem Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel kombinierbar.